Übersetzung in Einfache Sprache

Bürgerbegehren in Wunstorf: Stand der Dinge

Die Stadt Wunstorf prüft ein Bürgerbegehren.
Das Bürgerbegehren betrifft die Fußgängerzone.
Es soll die Planung der Stadt verändern.

Das Bürgerbegehren will einen Ratsbeschluss stoppen.
Der Rat will ein Planungsbüro beauftragen.
Dieses Büro soll die Fußgängerzone neu gestalten.

Warum soll das Bürgerbegehren nicht erlaubt sein?

Die Stadt prüft das Thema rechtlich.
Sie benutzt dafür das Kommunalverfassungsgesetz von Niedersachsen.

Die Stadtverwaltung nennt mehrere Gründe:

  • Das Bürgerbegehren greift eine schon geltende Regel an.

  • Diese Regel heißt Sanierungssatzung.

  • Solche Regeln können Bürger nicht stoppen.

  • Das Verfahren zur Auftragsvergabe darf nicht abgebrochen werden.

  • Ein Abbruch verursacht große Geldschäden.

  • Die Stadt müsste Geld zahlen oder verliert Fördergelder.

  • Einige Themen gehören nur zur Stadtverwaltung.

  • Bürger dürfen darüber nicht direkt entscheiden.

  • Das betrifft zum Beispiel die Sicherheit.

  • Die Begründung des Bürgerbegehrens ist nicht klar.

  • Einige Angaben sind falsch oder irreführend.

  • Zum Beispiel zur Kostenplanung und zur Bürgerbeteiligung.

Sanierungssatzung bedeutet:
Eine Regel, dass die Stadt bestimmte Gebiete besonders gestaltet und verbessert.

Wie geht es weiter?

Der Ausschuss der Stadt entscheidet am 23. Februar 2026.
Er entscheidet, ob das Bürgerbegehren gültig ist.
Bis dahin ruht das Verfahren.

Warum ist Geld so wichtig?

Die Stadt sagt: Viel Geld steht auf dem Spiel.
Folgendes kann passieren:

  • Die Stadt zahlt Schadensersatz, wenn das Verfahren stoppt.
  • Fördergelder für Sanierung könnten wegfallen.
  • Die Stadt muss alles Geld selbst aufbringen.

Was bedeutet das für die Bürger?

Das Beispiel zeigt, wie schwer Bürgerbegehren sind.
Es gibt Grenzen für Mitbestimmung in der Stadt.
Geld und Gesetze sind wichtige Faktoren.

So erreichen Sie die Stadtverwaltung Wunstorf

Sie haben Fragen?
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.

  • Telefon: (0 50 31) 01-1
  • E-Mail: (keine Angabe)

Öffnungszeiten Bürgerbüro

  • Montag, Mittwoch: nur mit Termin
  • Dienstag, Freitag: 09:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:30 bis 17:00 Uhr

Zusammenfassung

Das Bürgerbegehren betrifft die Zukunft der Fußgängerzone.
Die Stadt prüft rechtliche und finanzielle Folgen.
Die Entscheidung fällt bald.
Bürgerbeteiligung hat Grenzen durch Gesetze und Geld.


Ende des Artikels.

Autor: Wunstorfs Redaktion

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Veröffentlicht am: Fr, 13. Feb um 09:53 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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