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Die Stadt Wunstorf prüft ein Bürgerbegehren.
Das Bürgerbegehren betrifft die Fußgängerzone.
Es soll die Planung der Stadt verändern.
Das Bürgerbegehren will einen Ratsbeschluss stoppen.
Der Rat will ein Planungsbüro beauftragen.
Dieses Büro soll die Fußgängerzone neu gestalten.
Die Stadt prüft das Thema rechtlich.
Sie benutzt dafür das Kommunalverfassungsgesetz von Niedersachsen.
Die Stadtverwaltung nennt mehrere Gründe:
Das Bürgerbegehren greift eine schon geltende Regel an.
Diese Regel heißt Sanierungssatzung.
Solche Regeln können Bürger nicht stoppen.
Das Verfahren zur Auftragsvergabe darf nicht abgebrochen werden.
Ein Abbruch verursacht große Geldschäden.
Die Stadt müsste Geld zahlen oder verliert Fördergelder.
Einige Themen gehören nur zur Stadtverwaltung.
Bürger dürfen darüber nicht direkt entscheiden.
Das betrifft zum Beispiel die Sicherheit.
Die Begründung des Bürgerbegehrens ist nicht klar.
Einige Angaben sind falsch oder irreführend.
Zum Beispiel zur Kostenplanung und zur Bürgerbeteiligung.
Sanierungssatzung bedeutet:
Eine Regel, dass die Stadt bestimmte Gebiete besonders gestaltet und verbessert.
Der Ausschuss der Stadt entscheidet am 23. Februar 2026.
Er entscheidet, ob das Bürgerbegehren gültig ist.
Bis dahin ruht das Verfahren.
Die Stadt sagt: Viel Geld steht auf dem Spiel.
Folgendes kann passieren:
Das Beispiel zeigt, wie schwer Bürgerbegehren sind.
Es gibt Grenzen für Mitbestimmung in der Stadt.
Geld und Gesetze sind wichtige Faktoren.
Sie haben Fragen?
Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.
Das Bürgerbegehren betrifft die Zukunft der Fußgängerzone.
Die Stadt prüft rechtliche und finanzielle Folgen.
Die Entscheidung fällt bald.
Bürgerbeteiligung hat Grenzen durch Gesetze und Geld.
Ende des Artikels.
Autor: Wunstorfs Redaktion
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Veröffentlicht am: Fr, 13. Feb um 09:53 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.