Bürgerbegehren in Wunstorf vorerst gestoppt
Stadtverwaltung hält Begehren gegen Fußgängerzonen-Planung für unzulässig – Entscheidung im Februar 2026Die Stadtverwaltung Wunstorf hat eine Vorprüfung zum Bürgerbegehren gegen die Beauftragung eines Planungsbüros zur Fußgängerzonengestaltung vorgelegt und hält das Begehren für unzulässig. Gründe sind unter anderem der Ausschluss von Satzungen wie der Sanierungssatzung von Bürgerbegehren, hohe finanzielle Risiken bei Abbruch des Vergabeverfahrens sowie staatliche Aufgabenbereiche, die nicht durch Bürgerbegehren beeinflussbar sind. Die endgültige Entscheidung fällt der Verwaltungsausschuss am 23. Februar 2026.