Hundesteuer 2025: Wichtiges zur Zahlung und Pflichten
Fälligkeit am 15. August, automatische Abbuchung per SEPA und Hinweise zu Fristen sowie BußgeldernHundesteuer 2025: Informationen und Fristen
Die Hundesteuer für 2025 ist am 15. August fällig und wird bei erteilter SEPA-Lastschrift automatisch abgebucht. Selbstzahler sollten die Fristen beachten, um Mahngebühren ab 6 Euro zu vermeiden.
Pflichten der Hundehalter
Hundehalter werden zur rechtzeitigen Steuerzahlung, Teilnahme am Lastschriftverfahren, Anleinpflicht und Reinigung der Hinterlassenschaften verpflichtet. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Weitere Hinweise
Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat steht auf der Stadt-Website bereit. Bei Überweisung ist das achtstellige Kassenzeichen des Steuerbescheids als Verwendungszweck anzugeben. Das Kassensteueramt steht für Rückfragen zur Verfügung.