Hundesteuer 2025: Wichtiges zur Zahlung und Pflichten

Fälligkeit am 15. August, automatische Abbuchung per SEPA und Hinweise zu Fristen sowie Bußgeldern

Hundesteuer 2025: Informationen und Fristen

Die Hundesteuer für 2025 ist am 15. August fällig und wird bei erteilter SEPA-Lastschrift automatisch abgebucht. Selbstzahler sollten die Fristen beachten, um Mahngebühren ab 6 Euro zu vermeiden.

Pflichten der Hundehalter

Hundehalter werden zur rechtzeitigen Steuerzahlung, Teilnahme am Lastschriftverfahren, Anleinpflicht und Reinigung der Hinterlassenschaften verpflichtet. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.

Weitere Hinweise

Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat steht auf der Stadt-Website bereit. Bei Überweisung ist das achtstellige Kassenzeichen des Steuerbescheids als Verwendungszweck anzugeben. Das Kassensteueramt steht für Rückfragen zur Verfügung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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