Stuttgart plant zentrale Notübernachtung für Kinder und Familien

Ab 2026 sollen mindestens 50 Plätze für minderjährige Kinder und Familien ohne Sozialleistungszugang bereitstehen, mit pädagogischer Betreuung und gemeinsamer Organisation verschiedener Ämter

Der Stuttgarter Gemeinderat hat beschlossen, ab dem 1. Mai 2026 eine zentrale Notübernachtung mit mindestens 50 Plätzen als feste Anlaufstelle für minderjährige Kinder und deren Familien ohne Sozialleistungszugang einzurichten. Das Angebot bietet niedrigschwellige, pädagogisch begleitete Betreuung und wird von mehreren Ämtern gemeinsam organisiert. Ziel ist es, besonders vulnerable Gruppen nachhaltig zu schützen und ihnen langfristige Perspektiven zu bieten. Die Maßnahme basiert auf verfassungsrechtlichen Verpflichtungen und ergänzt bestehende städtische Hilfsangebote.

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