Übersetzung in Einfache Sprache

Winterdienst: Was Sie wissen müssen

Im Winter fällt oft Schnee und es wird glatt.
Dann müssen Gehwege geräumt und gestreut werden.

Die Stadt erinnert alle Menschen daran.
Sie erklärt, was Sie tun müssen.

Pflichten als Grundstücksbesitzer

Diese Regeln gelten für Sie:

  • Wochentags ab 7 Uhr morgens räumen.
  • An Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr.
  • Räumen bis 21 Uhr. Bei Bedarf mehrmals.
  • Gehwege müssen 1,50 Meter breit frei sein.
  • Die Wege vor Ihrem Haus und andere Gehwege.
  • Derjenige, der am nächsten zum Weg wohnt, räumt.
  • Zum Streuen benutzen Sie Sand oder Splitt.

Sand oder Splitt sind Materialien.
Sie machen den Weg weniger rutschig.
Diese Materialien nennt man „abstumpfend“.
Sie helfen ohne Schaden für die Umwelt.

Streusalz benutzen: Was gilt?

Streusalz ist oft verboten.
Es schadet Pflanzen und der Stadt.
Nur bei schlechtem Wetter dürfen Sie Salz nehmen.
Dann nur wenig und vorsichtig.

Wo finden Sie mehr Infos?

Die Stadt hat eine offizielle Satzung.
Dort steht alles genau erklärt.
Sie finden die Infos auf der Webseite der Stadt Rheinfelden.

Wer hilft bei Fragen?

Das Amt für öffentliche Ordnung hilft Ihnen.
Sie können dort Fragen stellen.

Warum ist das wichtig?

Wenn alle mitmachen, ist die Stadt sicher.
So schützen Sie sich und andere Menschen.
Die Stadt bittet Sie, die Regeln zu beachten.

So wird der Winter sicher für alle!


Ende des Artikels.

Autor: Herold Rheinfelden

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Veröffentlicht am: Do, 8. Jan um 14:59 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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Sollte flexibler gehandhabt werden – nicht jeden Tag