Rheinfelden erinnert an Winterdienstpflicht

Grundstücksbesitzer müssen Gehwege werktags ab 7 Uhr räumen und streuen – Streusalz nur in Ausnahmefällen erlaubt

Die Stadt Rheinfelden (Baden) erinnert angesichts des Wintereinbruchs an die gesetzlich vorgeschriebene Räum- und Streupflicht für Fußwege. Grundstücksbesitzer müssen werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr Gehwege mindestens 1,50 Meter breit räumen und bei Bedarf bis 21 Uhr mehrfach streuen, vorzugsweise mit abstumpfenden Materialien wie Sand oder Splitt. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen erlaubt, um Schäden an Pflanzen und dem Stadtbild zu vermeiden. Weitere Informationen sowie die Satzung sind auf der städtischen Homepage verfügbar, bei Fragen steht das Amt für öffentliche Ordnung beratend zur Seite.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.