Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat am 9. Dezember 2025 ein wichtiges Urteil gesprochen.
Das Verbot für Silvesterfeuerwerk auf Föhr und Amrum ist vorläufig aufgehoben.
Das Verbot kam vom Amt Föhr-Amrum.
Viele Menschen auf den Inseln sind nun überrascht und verunsichert.
Im März 2025 hat das Amt Föhr-Amrum das Feuerwerk verboten.
Das Verbot gilt für Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2.
Diese Regel soll den Lärm und die Umwelt schützen.
Viele Einheimische und Gäste wollten diese Ruhe.
Im Juni 2025 haben die Händler freiwillig keinen Feuerwerksverkauf mehr gemacht.
Ein Feuerwerksunternehmen aus Niedersachsen klagte gegen das Verbot.
Das Gericht sagt: Das Verbot ist vorläufig nicht gültig.
Das liegt an Bundesgesetzen zum Sprengstoff und Feuerwerk.
Lärmschutz allein reicht nicht für ein Verbot.
Ein Eilverfahren ist ein schnelles Gerichtsverfahren. Es entscheidet schnell über wichtige Fälle.
Das Amt Föhr-Amrum ist enttäuscht.
Amtsdirektor Christian Stemmer betont die Verantwortung für die Natur.
Er sagt, die Inseln liegen im UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer.
Deshalb soll das Feuerwerksverbot bleiben.
Auch die Tourismusorganisationen sind traurig.
Die Föhr Tourismus GmbH sagt: Viele Gäste kommen wegen der Ruhe.
Feuerwerk belastet auch die medizinische Versorgung auf den Inseln.
Sie bitten: Bitte verzichten Sie freiwillig auf Feuerwerk.
Die Amrum Touristik unterstützt das.
Sie bittet um Hilfe für den Schutz der Insel.
Viele Gäste und Vermieter sind unsicher und enttäuscht.
Für viele Urlauber ist das Verbot wichtig.
Die Händler verkaufen weiter kein Feuerwerk.
Sie zeigen damit Verantwortung für die Gemeinschaft.
Die Regeln für Silvester 2025/2026 sind noch offen.
Das Amt arbeitet an neuen Vorschriften.
Eine Entscheidung kommt nach dem Jahreswechsel.
Föhr und Amrum wollen die Natur schützen.
Die Inseln gehören zum Weltnaturerbe.
Alle sollen mithelfen, die Natur zu schützen.
Auch ohne Verbot bitten die Inselvertretungen:
Sie können sich informieren bei:
Es gibt auch Infos im Internet:
Folgen Sie den Inseln auf:
Das Gericht hat das Feuerwerksverbot aufgehoben.
Viele Menschen sind enttäuscht und verunsichert.
Die Inseln wollen die Natur trotzdem schützen.
Sie bitten alle Besucher um freiwilligen Verzicht auf Feuerwerk.
So bleibt die Inselgemeinschaft sicher und die Natur sauber.
Ende des Artikels.
Autor: Inselredaktion Föhr
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Fr, 12. Dez um 13:50 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.