Silvesterfeuerwerk auf Föhr und Amrum vorerst erlaubt
Oberverwaltungsgericht hebt Verbot auf – Inselvertretungen bitten dennoch um freiwilligen VerzichtDas Oberverwaltungsgericht Schleswig hat das Silvesterfeuerwerksverbot der Kategorie F2 auf Föhr und Amrum vorläufig aufgehoben. Das ursprüngliche Verbot, basierend auf Landes-Lärmschutzrecht und unterstützt von Händlern, wurde durch ein Eilverfahren eines Feuerwerksunternehmens aus Niedersachsen angefochten. Die Inselvertretungen und Tourismusorganisationen zeigen sich enttäuscht und bitten weiterhin um freiwilligen Verzicht zum Schutz von Natur und Infrastruktur. Die endgültige Regelung wird nach dem Jahreswechsel erwartet, während das Amt an einer neuen Allgemeinverfügung arbeitet.