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Die Stadt Wiesbaden macht zu Weihnachten eine besondere Regel.
Vom 20. bis 31. Dezember schickt die Stadt keine Mahnungen.
Mahnungen sind Briefe, die an Zahlungen erinnern.
Auch Zahlungsbefehle werden in dieser Zeit nicht versendet.
Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende hat das angeordnet.
Er will, dass alle in Ruhe Weihnachten feiern können.
Viele Menschen fühlen sich in der Weihnachtszeit gestresst.
Die Stadt will keine zusätzlichen Sorgen machen.
Nur wenn es wirklich wichtig ist, werden Briefe geschickt.
Bei Steuern und Zwangsmaßnahmen gilt eine andere Regel.
Hier kommt ein Gesetz aus Hessen zum Einsatz.
Es nennt sich Paragraph 85 der Abgabenordnung.
Das bedeutet:
Ein Verwaltungsakt ist eine Entscheidung von einer Behörde.
Zum Beispiel:
Diese Entscheidungen betreffen eine einzelne Person oder Sache.
Haben Sie Fragen zur Regel oder zu anderen Themen?
Dann rufen Sie das zuständige Amt in Wiesbaden an.
Oder schreiben Sie eine E-Mail.
Die Stadt hilft Ihnen gern weiter.
Auf der Webseite von Wiesbaden finden Sie mehr Details.
Dort gibt es:
Die Stadt zeigt damit Verantwortung und Mitgefühl.
Besonders in schwierigen Zeiten möchte sie den Menschen helfen.
Ob andere Städte das auch übernehmen, ist noch nicht klar.
Wiesbaden macht mit diesem Modell einen guten Anfang.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Wiesbaden
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Veröffentlicht am: Heute um 07:57 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.