Übersetzung in Einfache Sprache

Weihnachtsfrieden in Wiesbaden

Die Stadt Wiesbaden macht zu Weihnachten eine besondere Regel.

Vom 20. bis 31. Dezember schickt die Stadt keine Mahnungen.

Mahnungen sind Briefe, die an Zahlungen erinnern.

Auch Zahlungsbefehle werden in dieser Zeit nicht versendet.

Oberbürgermeister Gert-Uwe Mende hat das angeordnet.

Er will, dass alle in Ruhe Weihnachten feiern können.

Warum gibt es den Weihnachtsfrieden?

Viele Menschen fühlen sich in der Weihnachtszeit gestresst.

Die Stadt will keine zusätzlichen Sorgen machen.

Nur wenn es wirklich wichtig ist, werden Briefe geschickt.

Besondere Regeln bei Steuern und Vollstreckung

Bei Steuern und Zwangsmaßnahmen gilt eine andere Regel.

Hier kommt ein Gesetz aus Hessen zum Einsatz.

Es nennt sich Paragraph 85 der Abgabenordnung.

Das bedeutet:

  • Manchmal werden doch Briefe in dieser Zeit geschickt.
  • Das passiert nur bei wichtigen Fällen.

Was ist ein Verwaltungsakt?

Ein Verwaltungsakt ist eine Entscheidung von einer Behörde.

Zum Beispiel:

  • Ein Bescheid.
  • Eine Mahnung.
  • Ein Zahlungsbefehl.

Diese Entscheidungen betreffen eine einzelne Person oder Sache.

Fragen? So erreichen Sie die Stadt

Haben Sie Fragen zur Regel oder zu anderen Themen?

Dann rufen Sie das zuständige Amt in Wiesbaden an.

Oder schreiben Sie eine E-Mail.

Die Stadt hilft Ihnen gern weiter.

Mehr Informationen im Internet

Auf der Webseite von Wiesbaden finden Sie mehr Details.

Dort gibt es:

  • Pressemitteilungen.
  • Erklärungen zum Datenschutz.
  • Informationen zu Bildern und Urhebern.

Warum ist das wichtig?

Die Stadt zeigt damit Verantwortung und Mitgefühl.

Besonders in schwierigen Zeiten möchte sie den Menschen helfen.

Ob andere Städte das auch übernehmen, ist noch nicht klar.

Wiesbaden macht mit diesem Modell einen guten Anfang.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Wiesbaden

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Veröffentlicht am: Heute um 07:57 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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Sollten Kommunen wie Wiesbaden während der Weihnachtszeit generell auf die Versendung von Mahnungen und Zahlungsaufforderungen verzichten, um Bürger:innen zu entlasten?
Ja, Weihnachten ist zum Entspannen da – keine Mahnungen!
Nein, finanzielle Pflichten sollten unabhängig von Feiertagen eingehalten werden.
Nur in Ausnahmefällen, wenn wirklich dringende Zahlungen betroffen sind.
Wichtig ist mehr Flexibilität – nicht alle brauchen die gleiche Regelung.