Wiesbaden verschont Bürger zu Weihnachten

Keine Mahnungen vom 20. bis 31. Dezember – Ausnahmen bei Steuern und Vollstreckung

Die Landeshauptstadt Wiesbaden verzichtet zwischen dem 20. und 31. Dezember auf den Versand belastender Verwaltungsmitteilungen wie Mahnungen, um den Weihnachtsfrieden zu wahren. Ausnahmen gelten nur bei zwingenden Gründen sowie für Steuern und Vollstreckungsverfahren gemäß §85 der Abgabenordnung. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Fragen an die zuständigen Ämter wenden, weitere Informationen sind auf der offiziellen Webseite verfügbar.

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