Einschränkungen bei Pilzsammeln in der Sperrzone II

Wichtige Regelungen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest rund um Wiesbaden

EinfĂĽhrung in die Sperrzone II

Im Zuge der Bemühungen zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erinnert Gesundheits- und Tierschutzdezernentin Milena Löbcke an die aktuellen Regelungen zum Pilzsammeln in der Sperrzone II rund um Wiesbaden. Das Sammeln von Pilzen in dieser als Infizierte Zone bezeichneten Region ist eingeschränkt, um Wildschweine nicht unnötig zu stören.

Regeln fĂĽr Pilzsammler

Um die Sicherheit der Wildschweinpopulation zu gewährleisten, dürfen Sammler die befestigten Waldwege sowie die gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwege nicht verlassen. Dieses Vorgehen ist in der städtischen Allgemeinverfügung ausdrücklich festgelegt, um zu verhindern, dass die Tiere in noch nicht infizierte Gebiete flüchten.

Wichtige Informationen fĂĽr BĂĽrger

„Beim Sammeln von Pilzen ist besondere Umsicht geboten“, erklärt Löbcke. Pilzsammler sollten sich vorab informieren, ob das gewählte Waldstück innerhalb der Sperrzone II liegt. Eine interaktive Karte zur genauen Abgrenzung der Zone ist auf der Website der Stadt Wiesbaden verfügbar unter wiesbaden.de/asp. Zusätzlich werden Schilder an den Waldeingängen auf die geltenden Regeln hingewiesen.

Weitere Einschränkungen in der Sperrzone II

In der gesamten Sperrzone II bleibt die Jagd größtenteils verboten, und auch in der Landwirtschaft gelten Einschränkungen. Hunde müssen an der Leine geführt werden, und im Falle des Auffindens verendeter Wildschweine ist die Veterinärbehörde zu benachrichtigen. Die Stadt Wiesbaden hat zudem ein Infotelefon eingerichtet, das von Montag bis Freitag erreichbar ist.

Wichtige Kontaktinformationen

Bei Fragen zur Afrikanischen Schweinepest sind die Notrufnummern 110 und 112 nicht zu verwenden, da diese ausschließlich für Notfälle vorgesehen sind. Stattdessen können Bürger sich an die Stadt wenden oder die Website wiesbaden.de/asp für weitere Informationen und häufig gestellte Fragen konsultieren.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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