Übersetzung in Einfache Sprache

Steuerliche Vorteile bei Modernisierung in Stendals Altstadt

Die Stadt Stendal informiert Sie über Steuervorteile.
Diese gelten im Sanierungsgebiet „Altstadt“.

Wenn Sie dort eine Immobilie besitzen oder modernisieren, können Sie Steuern sparen.
Das geht durch besondere Abschreibungen. Abschreibungen bedeuten:
Sie können Teile der Kosten von der Steuer abziehen.

Alle Infos finden Sie auf der Internetseite der Stadt Stendal.
Bitte beachten Sie genau die angegebenen Regeln.

Was ist das Sanierungsgebiet „Altstadt“?

Das Sanierungsgebiet „Altstadt“ ist ein spezielles Gebiet in Stendal.
Dort gibt es besondere Steuervorteile für Renovierungen.

Diese Vorteile gelten nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG).
Das Gesetz regelt, wie Sie Steuern sparen können.

Wichtig:

  • Sie müssen zuerst mit der Stadt eine Vereinbarung treffen.
  • Mit den Arbeiten dürfen Sie erst nach der Zustimmung starten.
  • Bereits gemachte Arbeiten können Sie nicht mehr absetzen.

Welche Maßnahmen sind möglich?

Sie können Abschreibungen nutzen für:

  • Modernisierung und Instandsetzung nach dem Baugesetzbuch.
  • Das Beheben von Schäden und Mängeln.
  • Erhalt und Erneuerung von Gebäuden mit besonderem Wert, zum Beispiel geschichtliche Gebäude.

Bitte achten Sie:
Kaufkosten für die Immobilie sind nicht abschreibbar.

Wie funktioniert die Abschreibung?

Die Kosten für erlaubte Arbeiten können Sie verteilen:

  • Insgesamt 100 % der Kosten über 12 Jahre.
  • In den ersten 8 Jahren jeweils 9 % pro Jahr.
  • In den letzten 4 Jahren jeweils 7 % pro Jahr.

Wenn Sie die Immobilie selbst nutzen, ist es etwas anders:

  • Dann können Sie 90 % der Kosten abschreiben.
  • Verteilung über 10 Jahre mit jeweils 9 % pro Jahr.

Wichtiges zum Antrag und den Gebühren

Sie finden wichtige Hinweise auf der Website der Stadt Stendal.
Suchen Sie dort im Bereich „Bauen und Wohnen“.
Der Abschnitt heißt „Fördermöglichkeiten“.

Für die Bescheinigung von der Stadt fallen Gebühren an.
Diese Gebühren sind in der Verwaltungskostensatzung geregelt.

Gebietseinschränkungen und Zeitplan

Wichtig zu wissen:
Seit Oktober 2025 beginnt die Stadt, das Sanierungsgebiet aufzuheben.

Einige Gebiete gehören schon nicht mehr dazu, zum Beispiel:

  • Altes Dorf-Wendstraße-In den Zinnen
  • Bismarckstraße-Wendstraße-Nordwall
  • Rathenower Straße-Südwall-Im Tangermünder Tor

Die Gesamt-Aufhebung soll bis Ende 2030 abgeschlossen sein.

Tipps für Sie:

  • Schauen Sie sich die aktuelle Gebietskarte im Internet an.
  • Planen Sie die Modernisierung möglichst bald.
  • So nutzen Sie die Steuervorteile noch sicher.

Wo bekommen Sie Hilfe und Informationen?

Alle Unterlagen, Regeln und die Gebietskarte finden Sie online.
Hier können Sie mehr erfahren:
Informationen zu steuerlichen Vergünstigungen

Ansprechpartner für Ihre Fragen:
Hansestadt Stendal, Bereich Bauen und Wohnen – Fördermöglichkeiten

Fazit

Planen Sie eine Modernisierung im Gebiet „Altstadt“?
Dann informieren Sie sich frühzeitig.
Beachten Sie die Fristen und Bedingungen genau.
So profitieren Sie von den steuerlichen Vorteilen.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Stendal

Der Autor schreibt auch andere Artikel.

Hier findest du alle Artikel des Autors.

Veröffentlicht am: Di, 3. Feb um 17:09 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

Hintergrundbild von Redaktion Stendal
R
Redaktion Stendal

Umfrage

Planst du, von den steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten im Stendaler Sanierungsgebiet Altstadt zu profitieren, bevor die Förderung 2030 endet?
Ja, ich möchte schnell modernisieren, um die Steuervorteile voll auszuschöpfen.
Nein, ich finde die Auflagen zu kompliziert und verzichte lieber auf die Förderung.
Ich bin unsicher und möchte erst mehr über die Bedingungen erfahren.
Ich besitze keine Immobilie in diesem Gebiet und bin nicht betroffen.