Steuervorteile für Altstadt-Immobilien in Stendal

Modernisieren Sie jetzt: Abschreibungen bis zu zwölf Jahre möglich – Frist endet im Oktober 2025

Steuerliche Vergünstigungen für Immobilien im Sanierungsgebiet „Altstadt“ in Stendal

Eigentümer und Bauherren im offiziell ausgewiesenen Sanierungsgebiet „Altstadt“ können Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen gemäß §§ 7h, 10f und 11a EStG steuerlich abschreiben. Voraussetzung ist eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt vor Beginn der Maßnahmen, da nachträgliche Berücksichtigung ausgeschlossen ist. Die Abschreibung erstreckt sich über bis zu zwölf Jahre bei vermieteten und zehn Jahre bei selbstgenutzten Immobilien.

Wichtige Hinweise und Fristen

Das Gebiet wird ab Oktober 2025 schrittweise aufgehoben, weshalb Modernisierungspläne möglichst bald umgesetzt werden sollten, um die Vergünstigungen zu sichern. Details zu Antragstellung, Gebühren und die aktuelle Gebietskarte finden sich auf der städtischen Homepage unter „Bauen und Wohnen“.

Weitere Informationen

Umfassende Unterlagen und Kontaktmöglichkeiten bietet die Stadt Stendal online an: Informationen zu steuerlichen Vergünstigungen im Sanierungsgebiet.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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