Die Jahresabgabenbescheide für 2025 werden ab Freitag, dem 24. Januar 2025, an die Bürgerinnen und Bürger von Pulheim versandt. In diesen Bescheiden wird unter anderem die Höhe der Grundsteuer aufgeführt, die im Zuge der Grundsteuerreform neu festgelegt wurde. Der Rat der Stadt Pulheim hat in seiner Sitzung im Dezember 2024 einen Hebesatz für die Grundsteuer B in Höhe von 467 Prozent beschlossen. Dies stellt einen signifikanten Rückgang dar, da der vorherige Hebesatz noch bei 555 Prozent lag. Der neue Hebesatz zählt zu den niedrigsten im gesamten Rhein-Erft-Kreis und soll dazu beitragen, die finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger zu verringern.
Der gegenwärtig gültige Hebesatz ist an das vom Land Nordrhein-Westfalen festgelegte aufkommensneutrale Modell angepasst, welches sicherstellt, dass die Gesamteinnahmen aus der Grundsteuer B weitestgehend auf dem gleichbleibenden Niveau bleiben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass eine Erhöhung oder Verringerung der tatsächlich zu zahlenden Grundsteuer von dem Grundsteuerwert abhängt, der vom Finanzamt für jedes Grundstück individuell bestimmt wird. Dieses Verfahren soll gewährleisten, dass die Steuerlast fairness und Transparenz verfolgt.
Für viele Bürger wird es möglicherweise eine Herausforderung sein, die Anpassungen nachzuvollziehen und zu verstehen. Einwendungen, die sich auf den zugrunde liegenden Grundsteuerwert oder auf die allgemeine Besteuerungsgrundlagen beziehen, müssen daher nicht an die Stadt Pulheim gerichtet werden, sondern direkt beim Finanzamt in Bergheim durch Einspruch eingelegt werden. Widersprüche an die Stadt Pulheim sind nicht zulässig und würden zurückgewiesen, da die Zahlungspflicht unabhängig von einem eventuell eingelegten Widerspruch weiter besteht. Dies bedeutet, dass Bürger darauf achten müssen, fristgerecht zu zahlen, um zusätzliche Mahngebühren und zivilrechtliche Maßnahmen zu vermeiden.
Für Rückfragen steht das Amt für Steuern, Zahlungsabwicklung und Vollstreckung – Steuerabteilung – auch in diesem Jahr zur Verfügung. Bürgerinnen und Bürger können die zentrale Rufnummer 02238 / 808-440 nutzen. Angesichts der Grundsteuerreform wird jedoch erwartet, dass die Anzahl der eingehenden Anfragen stark ansteigen wird. Daher bittet die Stadtverwaltung um Verständnis, dass es möglicherweise zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Auf der offiziellen Webseite der Stadt Pulheim, unter www.pulheim.de, finden Interessierte außerdem ein Informationsblatt mit häufig gestellten Fragen und Antworten, das viele Unklarheiten im Vorfeld klären kann.
Um dem erhöhten Aufkommen an Rückfragen besser standhalten zu können, wurde eine vorübergehende Regelung eingeführt: Die Steuerabteilung wird mittwochs in der Zeit vom 29. Januar 2025 bis zum 5. März 2025 nicht für persönliche Gespräche oder Telefonate zur Verfügung stehen. Dieser Schritt dient dazu, die bestehenden Anfragen effizienter und zeitnah bearbeiten zu können. Die Stadt Pulheim zeigt damit ihr Engagement für eine hochwertige Dienstleistung und möchte sicherstellen, dass alle Anfragen und Anliegen der Bürgerinnen und Bürger angemessen behandelt werden.