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Zitrusfrüchte im Kelsterbacher Stadtwald: Fütterungsverbot gilt!

Stadt warnt vor Bußgeldern und Gesundheitsrisiken durch unsachgemäße Wildtierfütterung
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Im Kelsterbacher Stadtwald wurden am 16. Januar 2026 mehrere Zitrusfrüchte als Wildtierfutter entdeckt. Die Stadt Kelsterbach warnt dringend davor, Tiere ohne behördliche Genehmigung zu füttern, da dies nach dem hessischen Landesjagdgesetz mit hohen Bußgeldern geahndet wird.

Gefahren der unsachgemäßen Fütterung

Wildtiere wie Rehe, Hirsche und Wildschweine („Schwarzkittel“) benötigen keine menschliche Zufütterung, die zu veränderten Verhaltensweisen und aggressivem Auftreten führen kann. Besonders Wildschweine reagieren oft aggressiv, wenn keine Nahrung bereitsteht.

Gesundheitsrisiken durch falsche Fütterung

Das Füttern mit Speiseresten, insbesondere solchen mit Schweinefleisch, ist gefährlich, da die Afrikanische Schweinepest übertragen werden kann – eine tödliche Krankheit für Schweine. Ein Ausbruch im Kreis Groß-Gerau zeigte die verheerenden Folgen im Jahr 2024.

Appell zum verantwortungsvollen Umgang

Stadtwaldförster Klepper und die Stadtverwaltung bitten, keine Lebensmittel im Stadtwald zu geben, um Tiere und das ökologische Gleichgewicht zu schützen. Verstöße gegen das Fütterungsverbot können mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro bestraft werden.

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