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Die Stadt Hückeswagen informiert Sie über die Grundsteuer.
Es gibt neue Regeln und ein Gerichtsurteil dazu.
Viele Städte, auch Hückeswagen, haben neue Hebesätze.
Der Hebesatz ist ein Prozentsatz, den die Stadt festlegt.
Mit dem Hebesatz berechnet man die Grundsteuer.
Früher gab es meist nur einen Hebesatz für alle Grundstücke.
Jetzt sind die Hebesätze unterschiedlich für verschiedene Grundstücksarten.
Ein Gericht in Gelsenkirchen hat die alten Regeln in Frage gestellt.
Eine endgültige Entscheidung steht aber noch aus.
Deswegen will der Stadtrat von Hückeswagen erst warten.
Bis zum 30. Juni gibt es keine neuen Hebesätze.
So kann die Stadt besser auf das Gerichtsurteil reagieren.
Für Sie als Einwohner in Hückeswagen gilt:
Wenn Sie den Bescheid nicht richtig finden, können Sie widersprechen.
Sie haben einen Monat Zeit nach Erhalt des Bescheids.
Ein Muster für den Widerspruch steht auf der Internetseite der Stadt.
Wichtig: Auch bei Widerspruch müssen Sie die Steuer zahlen.
Der Widerspruch stoppt nicht die Zahlungspflicht.
Die Stadt verfolgt die Entwicklungen genau.
Eine endgültige Entscheidung über die Hebesätze kommt im ersten Halbjahr.
Bis dahin können Sie besser planen.
Bei Änderungen informiert die Stadt Sie rechtzeitig.
Mehr Informationen finden Sie hier:
www.hueckeswagen.de
Das Steueramt der Stadt Hückeswagen hilft Ihnen gern.
Dort bekommen Sie Antworten zu Ihrer Grundsteuer.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktionsteam Hückeswagen
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Veröffentlicht am: Heute um 08:34 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.