Grundsteuer in Hückeswagen: Keine neuen Hebesätze 2025

Verwaltungsgericht zweifelt NRW-Regelungen an – Bürger können Widerspruch einlegen

Neue Entwicklungen bei der Grundsteuer in Hückeswagen

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat die landesweiten Regelungen zur Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen angezweifelt, weshalb Hückeswagen vorerst keine neuen Hebesätze erlässt. Die bisherigen Einheitshebesätze bleiben bestehen, und für 2025 gelten unveränderte Bemessungsgrundlagen. Bürgerinnen und Bürger erhalten in Kürze die Grundsteuerbescheide und können bei Bedarf innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, wobei die Zahlungspflicht weiterhin besteht.

Ausblick und weitere Informationen

Eine endgültige Entscheidung zum Hebesatz wird im ersten Halbjahr 2025 erwartet, abhängig von der weiteren Rechtsprechung. Die Stadtverwaltung informiert rechtzeitig über Änderungen und bietet auf ihrer Website Musterformulare für Widersprüche sowie Kontakt zum Steueramt.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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