Hecken zurückschneiden: Sicherheit geht vor

Stadtverwaltung fordert Einhaltung von Mindesthöhen und Sichtdreiecken zum Schutz im Straßenverkehr

Die Stadtverwaltung betont die Bedeutung des regelmäßigen Rückschnitts von Hecken und Gehölzen zur Verkehrssicherheit und zum Schutz von Menschen und Tieren. Mindesthöhen von 4 Metern über Fahrbahnen und 2,50 Metern über Gehwegen sind einzuhalten, ebenso muss das Sichtdreieck an Kreuzungen bis maximal 80 cm Pflanzenhöhe frei bleiben. Auch Verkehrsschilder, Straßenbeleuchtung und Feldwege sind entsprechend freizuhalten, um Unfälle zu vermeiden; Eigentümer haften bei Missachtung für Schäden.

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