
Tempo 30 für weniger Lärm in Crailsheim
Stadt senkt Höchstgeschwindigkeit in zentralen Straßen zur Verbesserung des Lärmschutzes gemäß gesetzlicher VorgabenReduzierte Höchstgeschwindigkeit für besseren Lärmschutz in Crailsheim
Die Stadt Crailsheim hat auf Basis gesetzlicher Vorgaben und aktueller Lärmmessungen in mehreren zentralen Straßenabschnitten die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 gesenkt, um die Lärmbelastung und damit verbundene Gesundheitsrisiken zu verringern. Betroffen sind Bereiche wie die Wilhelm-, Karl- und Schillerstraße sowie wichtige Ein- und Ausfallstraßen in einzelnen Stadtteilen.
Rechtliche Grundlagen und Wirkung
Grundlage der Maßnahme sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz und EU-Richtlinien, die Kommunen zur Lärmminderung verpflichten. Die Temporeduzierung führt zu einer Lärmminderung von etwa 2,5 dB(A), was von Anwohnern als deutliche Verringerung wahrgenommen wird.
Reaktionen und Ausblick
Während viele Bewohner den verbesserten Schutz begrüßen, gibt es auch kritische Stimmen bezüglich längerer Fahrzeiten. Die Stadt sieht die Maßnahme als praktikable und wirksame Lösung für die betroffenen Straßen und setzt so Vorgaben konsequent um.