Lärmbetroffene Wohngebiete in Crailsheim, aufgenommen von der Stadtverwaltung.
Foto: © Stadtverwaltung Crailsheim

Tempo 30 für weniger Lärm in Crailsheim

Stadt senkt Höchstgeschwindigkeit in zentralen Straßen zur Verbesserung des Lärmschutzes gemäß gesetzlicher Vorgaben

Reduzierte Höchstgeschwindigkeit für besseren Lärmschutz in Crailsheim

Die Stadt Crailsheim hat auf Basis gesetzlicher Vorgaben und aktueller Lärmmessungen in mehreren zentralen Straßenabschnitten die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 gesenkt, um die Lärmbelastung und damit verbundene Gesundheitsrisiken zu verringern. Betroffen sind Bereiche wie die Wilhelm-, Karl- und Schillerstraße sowie wichtige Ein- und Ausfallstraßen in einzelnen Stadtteilen.

Rechtliche Grundlagen und Wirkung

Grundlage der Maßnahme sind das Bundes-Immissionsschutzgesetz und EU-Richtlinien, die Kommunen zur Lärmminderung verpflichten. Die Temporeduzierung führt zu einer Lärmminderung von etwa 2,5 dB(A), was von Anwohnern als deutliche Verringerung wahrgenommen wird.

Reaktionen und Ausblick

Während viele Bewohner den verbesserten Schutz begrüßen, gibt es auch kritische Stimmen bezüglich längerer Fahrzeiten. Die Stadt sieht die Maßnahme als praktikable und wirksame Lösung für die betroffenen Straßen und setzt so Vorgaben konsequent um.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Empfehlungen
Werbung:Ende der Werbung.