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Saarland verhängt Stallpflicht wegen Vogelgrippe

Elf H5N1-Fälle bei Wildvögeln führen zu vierwöchigem Verbot von Geflügelmärkten und strengen Auflagen für Halter

Geflügelstallpflicht im Saarland wegen Vogelgrippe H5N1

Das Saarland hat aufgrund von elf bestätigten H5N1-Fällen bei Wildvögeln eine vierwöchige Stallpflicht für alle Geflügelarten eingeführt. Private und gewerbliche Halter müssen ihre Tiere entweder im Stall oder in gesicherten, überdachten Gehegen halten. Geflügelmärkte und Ausstellungen sind bis auf Weiteres verboten, Verstöße werden mit Bußgeldern bis 30.000 Euro geahndet. Das Gesundheitsrisiko für Menschen bleibt gering.

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