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Neue Steuerbescheide 2026

In den nächsten Tagen bekommen viele Menschen neue Steuerbescheide.

Betroffen sind vor allem:

  • Haus- und Grundstückseigentümer
  • Hundehalter

Die Stadtverwaltung informiert Sie über wichtige Änderungen.


Steuerbescheide für Eigentümer

Die Stadt schickt Steuerbescheide für 2026 an Eigentümer.

Sie bekommen nur einen neuen Bescheid, wenn:

  • Ihr Haus oder Grundstück 2025 den Besitzer wechselte
  • Oder sich der Steuerbetrag änderte

Wenn nichts geändert wurde, gilt der alte Bescheid von 2025 weiter.

Wichtige Zahlen:

  • Grundsteuer B: 240 %
  • Grundsteuer A: 400 %
  • Bescheide kommen ab dem 9. Januar 2026

Bitte bewahren Sie diese Bescheide gut auf.
Sie gelten oft mehrere Jahre.


Informationen für Hundehalter

Hundebesitzer bekommen ihre Steuerbescheide ab dem 12. Januar 2026.

Die Hundesteuermarken mit "2025-2027" sind noch gültig.
Sie müssen diese nicht erneuern.

Meldepflicht bedeutet:
Sie müssen Ihrem Amt sagen, wenn Sie einen Hund haben oder nicht mehr haben.

Wenn Sie das nicht machen, gibt es eine Strafe.
Das nennt man Ordnungswidrigkeit. Sie kostet Geld.


Gewerbesteuer und Vergnügungssteuer

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt bei 420 %.

Es gibt keine neuen Jahresbescheide für 2026.
Die alten Bescheide bleiben gültig.

Auch bei der Vergnügungssteuer gibt es keine neuen Bescheide.


Kontakt bei Fragen

Haben Sie Fragen zu den Steuerbescheiden oder zur Meldepflicht?

Dann rufen Sie die Steuerabteilung im Rathaus an oder schreiben Sie eine E-Mail:


Die Stadt bittet Sie, die Bescheide sorgfältig zu speichern.
Bei Unklarheiten nehmen Sie bitte früh Kontakt auf.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Schwetzingen

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Veröffentlicht am: Mi, 7. Jan um 07:04 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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