Neue Steuerbescheide 2026: Was Eigentümer und Hundehalter wissen müssen
Ab Januar verschickt die Stadt Bescheide – wichtige Infos zu Grundsteuer, Hundeabgaben und MeldepflichtenSteuerbescheide 2026: Wichtige Informationen für Eigentümer und Hundehalter
Die Stadt verschickt ab dem 9. Januar 2026 neue Steuerbescheide, hauptsächlich an Haus- und Grundstückseigentümer sowie Hundehalter. Grundsteuerbescheide gibt es nur bei Eigentumswechsel oder Änderungen, ansonsten bleiben alte Bescheide gültig (Hebesatz Grundsteuer B: 240 %, Grundsteuer A: 400 %). Hundehalter erhalten Bescheide ab dem 12. Januar, die vorhandenen Steuermarken für 2025–2027 bleiben gültig; eine Meldepflicht für An- und Abmeldung ist zu beachten. Gewerbesteuer (Hebesatz 420 %) und Vergnügungssteuer werden ohne neue Jahresbescheide eingefordert. Für Rückfragen steht die Steuerabteilung im Rathaus zur Verfügung.