Illegale Plakatierungen im öffentlichen Raum in Schwetzingen machen Entfernen durch das Ordnungsamt nötig.
Foto: © Stadt Schwetzingen

Illegale Plakate in Schwetzingen: Stadt greift durch

Ordnungsamt entfernt unerlaubte Werbung und fordert Genehmigungen für öffentliche Plakatierungen

Das Ordnungsamt Schwetzingen hat zuletzt vermehrt illegale Plakatierungen entfernt, da für das Anbringen von Werbeträgern im öffentlichen Raum eine genehmigungspflichtige Sondernutzungserlaubnis erforderlich ist. Diese Erlaubnis wird nur für Veranstaltungen mit städtischem Bezug oder gemeinnützigem Zweck erteilt. Unerlaubte Plakate werden kostenpflichtig entfernt und mit Bußgeldern geahndet, um das Stadtbild sauber und attraktiv zu halten.

Genehmigungspflicht für Plakatierungen

Eine Sondernutzungserlaubnis ist zwingend erforderlich, um Plakate, Banner oder ähnliche Werbemittel im Stadtgebiet anzubringen. Diese behördliche Genehmigung erlaubt die Nutzung öffentlicher Flächen über den gewöhnlichen Gebrauch hinaus, wird aber ausschließlich für städtisch relevante oder gemeinnützige Veranstaltungen erteilt.

Verschärfte Lage und Konsequenzen

Die Anzahl nicht genehmigter Plakate hat zuletzt stark zugenommen, was den verfügbaren Raum für zulässige Werbung einschränkt. Unerlaubte Plakatierungen stellen eine unzulässige Sondernutzung dar und werden von der Stadt kostenpflichtig entfernt sowie mit Bußgeldern belegt.

Stadtbild im Interesse aller

Ordnungsamtsleiterin Yvonn Rogowski erklärt: „Unser Ziel ist es, ein sauberes, attraktives Stadtbild zu erhalten – zum Nutzen aller Bürgerinnen und Bürger.“ Die Stadt bittet darum, Genehmigungsanträge rechtzeitig zu stellen, um Ordnung und Übersichtlichkeit zu gewährleisten.

Für Anträge und weitere Informationen steht das Ordnungsamt Schwetzingen telefonisch zur Verfügung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
Illegale Plakate in Schwetzingen: Stadt greift durch | Symbolbild
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