Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Die Stadt Schwerin informiert zum Jahreswechsel.
Es geht um das Abbrennen von Feuerwerk.
Das Ziel ist:
Feuerwerk ist nur an zwei Tagen erlaubt:
Das gilt für alle Feuerwerks-Artikel.
Feuerwerk der Kategorie F2 (dazu gehören Raketen und Kanonenschläge) dürfen Sie nicht abbrennen:
Bei Feuerwerk mit Steigwirkung (Raketen, Batterien) gilt ein Abstand von 200 Metern.
Wer die Regeln nicht beachtet, kann Geld zahlen müssen.
Das Bußgeld kann bis zu 50.000 Euro hoch sein.
F2-Feuerwerk sind Feuerwerkskörper für draußen.
Dazu gehören zum Beispiel:
Diese Produkte dürfen nur Menschen ab 18 Jahren kaufen und nutzen.
Die Stadt warnt vor illegalem Feuerwerk ohne Zulassung.
Besonders beim Kauf im Internet von unbekannten Händlern ist Vorsicht wichtig.
Illegales Feuerwerk ist gefährlich und verboten.
Besitz, Verkauf und Gebrauch sind strafbar.
Sicheres Feuerwerk hat eine klare Kennzeichnung.
Kaufen Sie nur bei vertrauenswürdigen Händlern.
Die Stadt bittet Sie, Rücksicht zu nehmen:
Erwachsene sollen Kinder von gefährlichem Feuerwerk fernhalten.
Bitte halten Sie sich an die gesetzlichen Regeln.
Nach dem Feuerwerk bitten wir:
Gemeinsam sorgen wir für ein schönes Stadtbild.
Die Regeln stehen im Internet:
Allgemeinverfügung zum Feuerwerk in Schwerin
Bei Fragen kontaktieren Sie:
Stadtverwaltung Schwerin – Ordnungsamt
E-Mail: info@schwerin.de
Diese Hinweise sind nur Informativ.
Sie sind keine Rechtsberatung.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Schwerin
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Heute um 12:34 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.