Silvesterfeuerwerk in Schwerin: Was Sie wissen müssen

Erlaubte Zeiten, Sicherheitsabstände und wichtige Regeln für ein sicheres und sauberes Neujahrsfest

Regeln zum Silvesterfeuerwerk in Schwerin

Das Abbrennen von Feuerwerk ist in Schwerin nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Sicherheitsabstände von 50 bis 200 Metern um schutzwürdige Gebäude und brandgefährdete Objekte sind einzuhalten, ansonsten drohen Bußgelder bis 50.000 Euro.

Verbotene Feuerwerkskörper und Hinweise

Illegale Feuerwerkskörper ohne Zulassungskennzeichnung sind strafbar und gefährlich. Der Erwerb sollte nur bei vertrauenswürdigen Händlern erfolgen, Feuerwerkskörper der Kategorie F2 sind klar gekennzeichnet.

Empfehlungen für Schutz und Sauberkeit

Die Stadt Schwerin ruft zu Rücksicht auf Mensch, Tier und Umwelt auf und bittet, Altpapiertonnen zu entfernen sowie Müll nach dem Feuerwerk ordentlich zu entsorgen, um Sauberkeit und Sicherheit zu gewährleisten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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