Schwerin setzt auf Erbbaurechte statt Grundstücksverkäufe
Neue Leitlinien bündeln kommunale Flächen im Bodenfonds für soziale, nachhaltige StadtentwicklungDie Landeshauptstadt Schwerin hat neue bodenpolitische Leitlinien beschlossen und setzt künftig verstärkt auf Erbbaurechte statt Grundstücksverkäufe, um den kommunalen Flächenbestand langfristig zu erhalten. Gewerbeflächen können weiterhin verkauft oder im Erbbaurecht vergeben werden, um wirtschaftliche und nachhaltige Ziele zu verbinden. Alle kommunalen Grundstücke werden in einem Bodenfonds gebündelt, wobei die Stadt verstärkt auf Eigenentwicklung setzt.
Bereits realisierte Projekte wie in Neumühle zeigen den praktischen Ansatz, der mit größeren Vorhaben wie „Neue Mitte Neu Zippendorf“ fortgeführt wird. Ziel ist eine sozialgerechte, nachhaltige und gemeinwohlorientierte Nutzung städtischer Flächen, die bezahlbares Wohnen und Klimaschutz fördert.