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Die Stadt Schwerin plant eine neue Regel.
Sie heißt „Zweckentfremdungssatzung“.
Diese Regel soll helfen, Wohnraum zu schützen.
Viele Wohnungen werden zu Ferienwohnungen.
Das passiert besonders in Schelfstadt und Paulsstadt.
Die Stadt will das stoppen.
Denn Wohnraum wird dadurch knapp und teuer.
Schwerin hat den Welterbe-Titel 2024 bekommen.
Das macht die Stadt beliebter.
Deshalb gibt es mehr Feriengäste.
Deshalb steigt die Zahl der Ferienwohnungen.
Der Oberbürgermeister sagt: „Wir müssen handeln.“
Sonst werden Wohnungen für viele Menschen zu teuer.
Sie soll verhindern, dass Wohnungen für Ferien genutzt werden.
Die Satzung schützt Wohnraum für richtiges Wohnen.
Erklärung:
Zweckentfremdungssatzung bedeutet: Wohnraum darf nicht für andere Zwecke genutzt werden.
Zum Beispiel nicht als Ferienwohnung oder Geschäft.
Milieuschutz schützt die Menschen, die schon lange dort wohnen.
Er reguliert, wer in Wohnungen wohnen darf.
Die Zweckentfremdungssatzung schützt die Wohnungen.
Wenn die Regel gilt, brauchen Sie für Ferienwohnungen eine Erlaubnis.
Erklärung:
Bestandsschutz heißt: Alte, erlaubte Ferienwohnungen dürfen weiter bestehen.
Aber sie müssen gemeldet sein und eine ID haben.
Die Regel gilt zunächst fünf Jahre.
Danach prüft die Stadt, ob sie funktioniert.
Sie kann die Regel dann anpassen.
Schon jetzt brauchen Sie eine Erlaubnis, wenn Sie Wohnungen umwandeln wollen.
Die Stadt will mehr Wohnungen zum Wohnen sichern.
So bleiben die Preise für alle bezahlbar.
Schwerin setzt mit dieser Regel ein Zeichen.
Die Stadt will gut planen und schnell reagieren.
So hat jeder eine Chance, eine Wohnung zu bekommen.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Schwerin
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Veröffentlicht am: Heute um 16:18 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.