Schwerin plant Zweckentfremdungssatzung gegen Ferienwohnungen

Mit einer befristeten Regelung will die Stadt Wohnraum in Schelfstadt und Paulsstadt für Bewohner sichern und den angespannten Wohnungsmarkt entlasten

Die Landeshauptstadt Schwerin plant eine Zweckentfremdungssatzung, um die Umwandlung von Wohnraum in Ferienwohnungen vor allem in Schelfstadt und Paulsstadt zu begrenzen und so den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Das Instrument soll Wohnraum dauerhaft für Bewohner sichern und ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Genehmigte Ferienwohnungen erhalten Bestandsschutz und müssen künftig eine Wohnraum-ID führen. Die Satzung durchläuft noch Beratungen in Ausschüssen und der Stadtvertretung.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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