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In Schwerin müssen sich alle Einwohner anmelden.
Dabei gibt die Stadt Ihre Daten in ein Melderegister.
Das Melderegister speichert Ihre persönlichen Daten.
Manchmal werden diese Daten weitergegeben.
Sie können aber dagegen einen Widerspruch einlegen.
Das heißt: Sie sagen "Bitte geben Sie meine Daten nicht weiter."
Das Bundesmeldegesetz erklärt, wie Städte Daten von Menschen speichern.
Es sagt auch, wie die Städte diese Daten weitergeben dürfen.
Sie können der Datenweitergabe widersprechen, zum Beispiel bei:
Sie können jederzeit widersprechen.
Sie müssen keinen Grund dafür sagen.
Der Widerspruch kostet kein Geld.
Sie können so widersprechen:
Bereits eingetragene Sperren bleiben bestehen,
bis Sie sie zurücknehmen,
oder wenn Sie die Stadt wechseln,
oder volljährig werden.
Sie müssen die Sperre nicht immer neu beantragen.
Fragen und Widersprüche nehmen die Mitarbeiter im BürgerBüro an.
Dort bekommen Sie alle wichtigen Infos.
Der Schutz Ihrer Daten ist wichtig.
Nutzen Sie Ihr Recht auf Widerspruch.
So bestimmen Sie selbst, wer Ihre Daten bekommt.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Schwerin
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Veröffentlicht am: Heute um 08:53 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.