Schwerin: Meldepflicht und Datenschutz im Fokus
Wie Einwohner der Weitergabe ihrer Daten für Wahlwerbung und Geburtstagsmitteilungen widersprechen könnenIn Schwerin sind alle Einwohner verpflichtet, sich im Melderegister anzumelden, wobei ihre Daten erfasst werden. Nach dem Bundesmeldegesetz können Betroffene jedoch der Weitergabe bestimmter Daten, etwa zu Wahlwerbung oder Geburtstagsmitteilungen, widersprechen. Der Widerspruch ist gebührenfrei, jederzeit schriftlich, persönlich oder online möglich und bleibt so lange gültig, bis er widerrufen oder ein Wohnsitzwechsel erfolgt. Für weitere Informationen steht das BürgerBüro Schwerin als Ansprechpartner zur Verfügung.