Neue Sprechstunde der Schiedsstelle am 19. September

Förderung des Rechtsfriedens durch ehrenamtliche Schiedsleute in Schwerin

Nächstes Beratungsangebot der Schiedsstelle am 19. September

Die Schiedsstelle der Landeshauptstadt Schwerin bietet am 19. September 2024 wieder ihre Sprechstunde an. Die Einrichtung hat sich zur Aufgabe gemacht, Streitigkeiten zwischen BĂĽrgerinnen und BĂĽrgern sowie zwischen BĂĽrgern und Firmen oder Vereinen zu schlichten. Hierbei wird ein Vergleich angestrebt, um den Rechtsfrieden wiederherzustellen.

Vielfältige Schlichtungsangebote

Die Schiedsstelle ist in der Lage, bei unterschiedlichen Konflikten Unterstützung zu bieten. Dazu zählen Nachbarschaftsstreitigkeiten, Lärmbelästigungen, Probleme mit mangelhaften Reparaturen sowie Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Auch Beleidigungen, Verleumdungen, leichte Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch fallen in den Zuständigkeitsbereich der Schiedsstelle.

Regelmäßige Sprechstunden im Stadthaus

Die Sprechstunden der Schiedsstelle finden jeden 3. Donnerstag im Monat im Stadthaus, Am Packhof 2 - 6, in Raum 4057, von 17 bis 18 Uhr statt. In besonderen Fällen kann die Schiedsstelle auch Termine am Wochenende oder nach Feierabend anbieten.

Ehrenamtliche Schiedsleute im Einsatz

Durch ihren ehrenamtlichen Dienst tragen die geschulten und neutralen Schiedsleute dazu bei, dass Bürgerinnen und Bürger schnell und kostengünstig individuelle Lösungen finden können, ohne die Gerichte einschalten zu müssen. In bestimmten nachbarrechtlichen und strafrechtlichen Streitigkeiten ist die Anrufung der Schiedsstelle sogar zwingend vorgeschrieben, bevor eine Klage vor Gericht eingereicht werden darf.

Eingeschränkte Zuständigkeit

Es ist jedoch zu beachten, dass die Schiedsstelle nicht in allen Fällen tätig werden kann. Streitigkeiten im Bereich Unterhalt, im Arbeitsrecht oder in Konflikten mit öffentlichen Institutionen fallen nicht in ihren Zuständigkeitsbereich.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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