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In Schwäbisch Hall soll ein neuer Windpark gebaut werden.
Der Windpark heißt Rosengarten/Sanzenbach.
Viele Menschen sprechen darüber.
Sie sind nicht alle einverstanden.
Man will Windräder auf einem Grundstück bauen.
Das Grundstück gehört einer Stiftung.
Diese Stiftung heißt Hospital zum Heiligen Geist.
Sie hat einen Vertrag mit den Stadtwerken gemacht.
Die Stadtwerke wollen den Windpark bauen.
Ein Gestattungsvertrag ist eine Erlaubnis.
Der Eigentümer erlaubt die Nutzung seines Landes.
Hier erlaubt die Stiftung den Bau von Windrädern.
Viele Bürger wollen den Vertrag stoppen.
Sie haben Unterschriften gesammelt.
Sie wollen, dass die Stadt den Vertrag kündigt.
Die Stadt sagt: Das geht nicht mehr.
Denn der Vertrag ist schon gültig.
Die Stiftung gehört nicht zur Stadt.
Die Stadt verwaltet nur die Stiftung.
Die Stiftung hilft Menschen.
Sie unterstützt zum Beispiel:
Es wurde geprüft, wo die Windräder stehen dürfen.
Es gibt Regeln für den Schutz der Natur.
Zum Beispiel gilt:
Das ist ein Plan für die Nutzung von Land.
Er zeigt, was wo gebaut werden darf.
Der Plan erlaubt Windräder auf dem Gebiet.
Jede Windkraftanlage braucht aber noch eine extra Genehmigung.
Es werden Unterschriften gesammelt.
Ungefähr 2200 Stimmen sind nötig.
Die Frist endet am 10. August 2025.
Dann entscheidet der Gemeinderat, ob das Begehren gültig ist.
Ein Bürgerentscheid kann dann folgen.
Schon früher gab es wichtige Bürgerentscheide:
Die Entscheidung liegt jetzt bei den Bürgern und der Stadt.
Der Prozess dauert noch einige Monate.
Es bleibt spannend, wie es weitergeht.
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Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Schwäbisch Hall
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Veröffentlicht am: Di, 15. Jul um 13:43 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.