Streit um Windpark in Schwäbisch Hall

Bürgerbegehren gegen Gestattungsvertrag trifft auf rechtliche Hürden – Bürgerentscheid möglich

Streit um Windpark Rosengarten/Sanzenbach

In Schwäbisch Hall wehrt sich ein Bürgerbegehren gegen den bereits geschlossenen Gestattungsvertrag zwischen der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und den Stadtwerken für den Windpark Rosengarten/Sanzenbach. Die Stadtverwaltung hält das Bürgerbegehren wegen fehlender Kündigungsmöglichkeiten für rechtlich nicht zulässig.

Beschleunigtes Verfahren und Flächennutzungsplan

Dank einer EU-Notfallverordnung verkürzt sich die Planungsdauer für das Windkraftprojekt erheblich, da der Gestattungsvertrag als Nachweis der Flächensicherung bis Juni 2025 gilt. Die rund 1,8 km² große Fläche wurde im Flächennutzungsplan geprüft und genehmigt, wobei artenschutzrechtliche Belange berücksichtigt wurden.

Weitere Genehmigungen notwendig

Für jede einzelne Anlage ist eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich, ein entsprechender Antrag liegt bereits vor.

Vorgehen beim Bürgerbegehren

Bis zum 10. August 2025 müssen rund 2200 Unterschriften eingereicht werden. Anschließend prüft der Gemeinderat die Rechtmäßigkeit, worauf ein Bürgerentscheid folgen könnte.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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