Streit um Windpark in Schwäbisch Hall
Bürgerbegehren gegen Gestattungsvertrag trifft auf rechtliche Hürden – Bürgerentscheid möglichStreit um Windpark Rosengarten/Sanzenbach
In Schwäbisch Hall wehrt sich ein Bürgerbegehren gegen den bereits geschlossenen Gestattungsvertrag zwischen der Stiftung Hospital zum Heiligen Geist und den Stadtwerken für den Windpark Rosengarten/Sanzenbach. Die Stadtverwaltung hält das Bürgerbegehren wegen fehlender Kündigungsmöglichkeiten für rechtlich nicht zulässig.
Beschleunigtes Verfahren und Flächennutzungsplan
Dank einer EU-Notfallverordnung verkürzt sich die Planungsdauer für das Windkraftprojekt erheblich, da der Gestattungsvertrag als Nachweis der Flächensicherung bis Juni 2025 gilt. Die rund 1,8 km² große Fläche wurde im Flächennutzungsplan geprüft und genehmigt, wobei artenschutzrechtliche Belange berücksichtigt wurden.
Weitere Genehmigungen notwendig
Für jede einzelne Anlage ist eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erforderlich, ein entsprechender Antrag liegt bereits vor.
Vorgehen beim Bürgerbegehren
Bis zum 10. August 2025 müssen rund 2200 Unterschriften eingereicht werden. Anschließend prüft der Gemeinderat die Rechtmäßigkeit, worauf ein Bürgerentscheid folgen könnte.