Silvester 2025/2026: Feuerwerk in Schwäbisch Hall nur eingeschränkt erlaubt

Strenge Verbotszonen in der Altstadt und rund um sensible Bereiche schützen Menschen, Tiere und historische Gebäude

Zu Silvester 2025/2026 gelten in Schwäbisch Hall im historischen Stadtkern strenge Regeln für das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen. Im Bereich der Altstadt sowie nahe Kirchen, Krankenhäusern, Seniorenheimen und Tankstellen ist das Zünden von Raketen und Böllern verboten. Ein Mindestabstand von 200 Metern ist aus Sicherheitsgründen einzuhalten, um Menschen, Tiere und die historische Bausubstanz zu schützen. Die Stadt bittet um Rücksichtnahme auf Tiere und verweist auf eine Übersicht der Verbotszonen im Geoportal.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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