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Die Stadt Schwäbisch Hall denkt über eine wichtige Änderung nach.
Es geht um die Grundsteuer. Das ist eine Steuer für Grundstücke.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss sprach am 3. November darüber.
Die Fraktionen beraten das Thema jetzt.
Bald soll der Gemeinderat darüber abstimmen.
Seit 1. Januar 2024 gilt ein neues Gesetz in Baden-Württemberg.
Das Bundesverfassungsgericht fand das alte Gesetz nicht gut.
Darum gibt es jetzt neue Regeln für die Grundsteuer.
Das bedeutet:
Hebesatz bedeutet:
Das ist eine Zahl, die zeigt, wie hoch die Steuer wird.
Die Stadt bestimmt den Hebesatz.
Das Finanzamt rechnet damit die Grundsteuer aus.
Die Stadt soll so viele Steuern einnehmen wie früher.
Diese Idee heißt „Aufkommensneutralität“.
Das heißt: Die Steuer soll etwa gleich bleiben.
Das Finanzministerium gab eine Empfehlung für Schwäbisch Hall.
Der Hebesatz soll zwischen 536 % und 592 % sein.
Diese Zahl ist für die Grundsteuer B.
Grundsteuer B bedeutet:
Das sind Steuern für bebaute und unbebaute Grundstücke.
Diese Grundstücke sind keine landwirtschaftlichen Flächen.
Zum Beispiel: Häuser, Firmengebäude oder freie Flächen in der Stadt.
Im Jahr 2024 bekam die Stadt für die Grundsteuer B etwa 8,367 Millionen Euro.
Der Hebesatz war 535 % für die Grundsteuer B.
Für die Grundsteuer A war der Satz ungefähr 400 %.
Trotzdem fehlt Geld.
Die Stadt braucht rund 600.000 Euro mehr.
Die Stadtverwaltung macht Vorschläge:
Der Gemeinderat entscheidet bald.
Dabei sollen diese Punkte beachtet werden:
Viele Städte in Baden-Württemberg haben diese Probleme.
Die alten Steuergesetze passen nicht mehr.
Neue Hebesätze sind nötig.
So sichern die Städte ihr Geld für die Zukunft.
Die Diskussion in Schwäbisch Hall ist ein Beispiel.
Viele andere Städte stehen vor ähnlichen Fragen.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Schwäbisch Hall
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Veröffentlicht am: Heute um 10:36 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.