Schleswig mahnt: Schnee räumen nicht vergessen!

Grundstückseigentümer und Mieter müssen Gehwege werktags von 7 bis 20 Uhr mindestens 1,50 Meter breit freihalten und mit Sand oder Split streuen – für mehr Sicherheit im Winter.

Mit dem ersten Schnee erinnert die Stadt Schleswig an die Räum- und Streupflichten der Grundstückseigentümer und oft auch Mieter, um Gehwege mindestens 1,50 Meter breit von Schnee und Eis zu befreien. Als Streumittel sollten Sand oder Split eingesetzt werden, während das Räumen werktags zwischen 7 und 20 Uhr erfolgen sollte. Besonders wichtig sind sichere Wege für ältere Menschen, Familien und Mobilitätseingeschränkte, um Unfälle zu vermeiden.

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