Übersetzung in Einfache Sprache

Neue Übernachtungssteuer in Schleswig ab April 2026

Ab 1. April 2026 gilt in Schleswig eine neue Steuer.
Diese Steuer heißt: Übernachtungssteuer.

Die Steuer hilft der Stadt, Geld zu bekommen.
Mit dem Geld werden Tourismus und Angebote bezahlt.
Die Stadt will so die Angebote sichern.

Die Stadt hat die Steuer am 15. Dezember 2025 beschlossen.


Was ist die Übernachtungssteuer?

Die Steuer zahlt, wer in Schleswig übernachtet.
Zum Beispiel in:

  • Hotels
  • Pensionen
  • Ferienwohnungen
  • Ähnlichen Unterkünften

Die Steuer beträgt 5 Prozent vom Übernachtungspreis.
Frühstück, Essen, Wellness oder Haustiere zahlen Sie extra.
Die Steuer sammelt das Hotel oder die Unterkunft.
Diese geben das Geld direkt an die Stadt weiter.

Was bedeutet Übernachtungssteuer?
Das ist eine Steuer auf den Preis für eine Übernachtung.
Die Stadt nutzt das Geld für touristische Angebote und Infrastruktur.


Wer muss die Steuer zahlen?

Die Steuer gilt für alle Übernachtungen.
Sowohl privat als auch beruflich.
Auch wenn die Übernachtung nicht genutzt wird, zahlen Sie.
Zum Beispiel bei kurzer Absage oder Nichtanreise.

Ausnahme:
Wer länger als drei Monate am Stück bleibt, bezahlt keine Steuer.


Betroffene Unterkünfte

Folgende Unterkünfte sind betroffen:

  • Hotels, Gasthöfe, Pensionen
  • Ferienwohnungen, Ferienhäuser, Privatzimmer
  • Jugendherbergen
  • Camping- und Wohnmobilplätze
  • Wasserhäuser und Hausboote

Nicht betroffen sind Krankenhäuser, Pflegeheime, Hospize und Reha-Kliniken.
Diese Unterkünfte sind für besondere Situationen gedacht.


Wichtiger Hinweis für Vermieter von Ferienwohnungen

Ferienwohnungen müssen eine Bau-Genehmigung haben.
Wer keine Genehmigung hat, soll die Stadt fragen.
Ohne Genehmigung darf die Wohnung nicht vermietet werden.
Infos zu Bau-Regeln gibt es auf der Website der Stadt Schleswig.


Wer zahlt keine Übernachtungssteuer?

Folgende Gäste sind frei von der Steuer:

  • Menschen mit Not oder ohne Wohnung
  • Gäste wegen Schule, Studium oder Ausbildung
  • Kinder- und Jugendgruppen sowie Schulfahrten

Pflichten der Vermieter

Vermieter müssen ihre Unterkunft anmelden.
Das geht bis spätestens 31. Mai 2026.
Ab 1. April 2026 müssen sie die Steuer einsammeln.
Die Steuer zahlen sie dann an die Stadt.

Die Steuer meldet man alle drei Monate (Quartal).
Erste Meldung ist vom 1. April bis 30. Juni 2026.
Meldeschluss dafür ist der 20. Juli 2026.

Auch ohne Übernachtungen muss man melden.


Mehr Infos und Formulare

Alle Informationen und Formulare finden Sie im Internet.
Die Stadt Schleswig hat eine Webseite zur Übernachtungssteuer:
www.schleswig.de/uebernachtungssteuer


Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
So wissen Sie, was Sie tun müssen.
Die Steuer hilft der Stadt und dem Tourismus.
Vermieter und Gäste sollen gut vorbereitet sein.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Schleswig

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Veröffentlicht am: Mo, 2. Feb um 15:19 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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