Willkommen zurück bei der Mittelhessen-App!
Alle Artikel sind kostenlos und ohne Paywall! Unterstützt durch dezente Werbung oder ein günstiges Abo. Ihre Unterstützung hilft uns, weiterhin hochwertige Inhalte zu bieten.
Wir möchten Ihnen ein optimales Nutzungserlebnis bieten und unser Webangebot stetig verbessern. Um dies zu erreichen, arbeiten wir mit bis Drittanbietern zusammen. Im Folgenden erklären wir Ihnen transparent, wie wir und unsere Partner Ihre Daten erheben und verarbeiten: Mithilfe von Cookies, Geräte-Kennungen und IP-Adressen erfassen wir Informationen über Ihr Nutzungsverhalten.
Diese Daten werden sowohl von uns als auch von unseren Partnern zu folgenden Zwecken verwendet:
Auf Ihrem Gerät werden Cookies, Geräte-Kennungen und andere Informationen gespeichert. Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt auf Grundlage von Artikel 6 der DSGVO. Ihre Daten können auch von Anbietern in Drittstaaten und den USA verarbeitet werden. In den USA besteht die Möglichkeit, dass Ihre Daten an Behörden weitergegeben werden. Ihre Rechte werden nach Art. 45 ff. DSGVO geschützt (Angemessenheitsbeschluss, Zertifizierung, Standardvertragsklauseln). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zu widerrufen und Ihre Daten löschen zu lassen.
Die Abrechnung der Werbefreien-Version erfolgt durch unseren Partner Stripe.
Ab 1. April 2026 gilt in Schleswig eine neue Steuer.
Diese Steuer heißt: Übernachtungssteuer.
Die Steuer hilft der Stadt, Geld zu bekommen.
Mit dem Geld werden Tourismus und Angebote bezahlt.
Die Stadt will so die Angebote sichern.
Die Stadt hat die Steuer am 15. Dezember 2025 beschlossen.
Die Steuer zahlt, wer in Schleswig übernachtet.
Zum Beispiel in:
Die Steuer beträgt 5 Prozent vom Übernachtungspreis.
Frühstück, Essen, Wellness oder Haustiere zahlen Sie extra.
Die Steuer sammelt das Hotel oder die Unterkunft.
Diese geben das Geld direkt an die Stadt weiter.
Was bedeutet Übernachtungssteuer?
Das ist eine Steuer auf den Preis für eine Übernachtung.
Die Stadt nutzt das Geld für touristische Angebote und Infrastruktur.
Die Steuer gilt für alle Übernachtungen.
Sowohl privat als auch beruflich.
Auch wenn die Übernachtung nicht genutzt wird, zahlen Sie.
Zum Beispiel bei kurzer Absage oder Nichtanreise.
Ausnahme:
Wer länger als drei Monate am Stück bleibt, bezahlt keine Steuer.
Folgende Unterkünfte sind betroffen:
Nicht betroffen sind Krankenhäuser, Pflegeheime, Hospize und Reha-Kliniken.
Diese Unterkünfte sind für besondere Situationen gedacht.
Ferienwohnungen müssen eine Bau-Genehmigung haben.
Wer keine Genehmigung hat, soll die Stadt fragen.
Ohne Genehmigung darf die Wohnung nicht vermietet werden.
Infos zu Bau-Regeln gibt es auf der Website der Stadt Schleswig.
Folgende Gäste sind frei von der Steuer:
Vermieter müssen ihre Unterkunft anmelden.
Das geht bis spätestens 31. Mai 2026.
Ab 1. April 2026 müssen sie die Steuer einsammeln.
Die Steuer zahlen sie dann an die Stadt.
Die Steuer meldet man alle drei Monate (Quartal).
Erste Meldung ist vom 1. April bis 30. Juni 2026.
Meldeschluss dafür ist der 20. Juli 2026.
Auch ohne Übernachtungen muss man melden.
Alle Informationen und Formulare finden Sie im Internet.
Die Stadt Schleswig hat eine Webseite zur Übernachtungssteuer:
www.schleswig.de/uebernachtungssteuer
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.
So wissen Sie, was Sie tun müssen.
Die Steuer hilft der Stadt und dem Tourismus.
Vermieter und Gäste sollen gut vorbereitet sein.
Ende des Artikels.
Autor: Redaktion Schleswig
Der Autor schreibt auch andere Artikel.
Hier findest du alle Artikel des Autors.
Veröffentlicht am: Mo, 2. Feb um 15:19 Uhr
Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.