Schleswig führt Übernachtungssteuer ein

Ab April 2026 gilt eine 5%-Abgabe auf Hotel- und Ferienwohnungsübernachtungen zur Finanzierung des Tourismus

Neue Übernachtungssteuer in Schleswig ab April 2026

Ab dem 1. April 2026 erhebt die Stadt Schleswig eine Übernachtungssteuer in Höhe von 5 % auf den reinen Übernachtungspreis in Hotels, Ferienwohnungen und ähnlichen Unterkünften. Die Steuer dient der dauerhaften Finanzierung touristischer Angebote und wird von den Vermieter*innen eingezogen und an die Stadt abgeführt.

Geltungsbereich und Ausnahmen

Die Steuer gilt für alle privaten und beruflichen Übernachtungen, selbst bei Nichtanreise, ausgenommen sind Langzeitaufenthalte von mehr als drei Monaten sowie bestimmte Gruppen wie Personen in Notlagen oder Schüler*innen und Studierende.

Pflichten der Vermieter*innen

  • Anmeldung der Unterkunft bis 31. Mai bei der Stadt
  • Einzug und Weiterleitung der Steuer ab 1. April 2026
  • Quartalsweise Meldung, erste Frist am 20. Juli 2026

Weitere Informationen und Formulare sind auf der Webseite der Stadt Schleswig unter www.schleswig.de/uebernachtungssteuer verfügbar.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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