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Wichtige Informationen zur Kommunalwahl

Die Gemeindewahlleitung informiert Sie zur Kommunalwahl.
Am 14. August wurden alle Wahlbenachrichtigungen verschickt.

Diese Benachrichtigungen gelten für zwei Termine:

  • Die Hauptwahl am 21. September 2025
  • Eine mögliche Stichwahl am 12. Oktober 2025

Was ist eine Stichwahl?

Eine Stichwahl gibt es, wenn keine Person genug Stimmen bekam.
Dann wählen die zwei besten Kandidaten nochmal gegeneinander.

Hinweise zu den Wahlbenachrichtigungen

Bitte beachten Sie:

  • Es kommt nur eine Wahlbenachrichtigung pro Person.
  • Diese gilt für Haupt- und Stichwahl.
  • Für die Stichwahl gibt es keine neue Benachrichtigung.

Wenn Sie nur für eine Wahl die Benachrichtigung angekreuzt haben,
bekommen Sie automatisch eine weitere Wahlbenachrichtigung zugeschickt.

So gehen Sie am Wahltag vor

Am Wahltag, dem 21. September 2025, zeigen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung im Wahllokal.
Der Mitarbeiter trägt Ihren Namen ins Wählerverzeichnis ein.
Dann bekommen Sie die Wahlbenachrichtigung zurück.
Sie brauchen sie für eine mögliche Stichwahl am 12. Oktober 2025 wieder.

Bitte bewahren Sie die Wahlbenachrichtigung gut auf

Die Gemeindewahlleitung bittet Sie:

  • Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigung sorgfältig auf.
  • Nehmen Sie sie zu beiden Wahlterminen mit.
  • So ist Ihre Teilnahme einfach und sicher.

Kontakt bei Fragen

Bei Fragen wenden Sie sich an die Gemeindewahlleitung.
Die Mitarbeiter helfen gerne weiter.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Schleswig

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Veröffentlicht am: Do, 4. Sep um 11:49 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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