Kommunalwahl 2025: Wahlbenachrichtigungen verschickt

Ein Dokument für beide Termine – So nutzen Sie Ihre Benachrichtigung bei Wahl und Stichwahl

Am 14.08. wurden die Wahlbenachrichtigungen für die Kommunalwahl am 21.09.2025 sowie eine mögliche Stichwahl am 12.10.2025 verschickt. Diese einmalige Benachrichtigung gilt für beide Termine; für die Stichwahl werden keine neuen Benachrichtigungen versandt. Am Wahltag ist die Benachrichtigung im Wahllokal vorzuzeigen und wird nach Eintrag ins Wählerverzeichnis zurückgegeben, um sie bei der Stichwahl erneut zu nutzen. Die Gemeindewahlleitung bittet, das Dokument bis zum endgültigen Ergebnis sorgfältig aufzubewahren, da es für die Teilnahme unverzichtbar ist.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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