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Rosenheim stoppt Ausweichverkehr auf Nebenstraßen

Ab August 2025 gilt an Wochenenden und Feiertagen ein Durchfahrtsverbot auf Kreis- und Staatsstraßen zur Reduzierung von Lärm und Abgasen

Ab 15. August 2025 gilt in Rosenheim bei Stau auf der A8 ein Durchfahrtsverbot für Kreis- und Staatsstraßen im Stadtgebiet, um den Ausweichverkehr und damit Lärm sowie Abgasbelastung für rund 12.750 Einwohner zu reduzieren. Diese bundesweit einmalige Regelung wird von Freitag bis Sonntag sowie an Feiertagen wirksam und ist in Navigationssystemen hinterlegt. Die Umsetzung erfolgt in enger Zusammenarbeit von Stadt, Landkreis und Bund, mit konkreten Ausschilderungen an Autobahnanschlussstellen. Rosenheim setzt damit ein Vorbild gegen belastenden Umfahrungsverkehr in Städten.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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