Übersetzung in Einfache Sprache

Datenweitergabe bei der Stadt Rosenheim

Die Meldebehörden müssen nach dem Bundesmeldegesetz persönliche Daten weitergeben.

Das Bundesmeldegesetz regelt genau, wie die Daten verarbeitet werden.

Sie können aber gegen die Datenweitergabe Widerspruch einlegen.

Die Stadt Rosenheim informiert Sie über die Datenweitergabe und den Widerspruch.

Wer bekommt Ihre Daten?

Behörden geben die Daten an verschiedene Stellen weiter:

  • Religionsgemeinschaften
  • Bestimmte örtliche Stellen
  • Familienangehörige
  • Parteien und Wählergruppen bei Wahlen
  • Anlässe wie Geburtstagsjubiläen
  • Presse, Rundfunk und Adressbuchverlage

Jedes Jahr bis zum 31. März melden die Behörden Personen,
die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Personalmanagement.

Dies ist für die Bundeswehr wichtig.
Sie bekommt so die Möglichkeit, jungen Menschen Informationen zu schicken.

Was bedeutet Widerspruch?

Sie können immer widersprechen.

Das heißt: Sie sagen "Nein" zur Weitergabe Ihrer Daten.

So können Sie selbst bestimmen, wer Ihre Daten bekommt.

Wie legen Sie Widerspruch ein?

Das geht auf verschiedene Arten:

  • Persönlich im Bürgeramt mit Termin und Ausweis
  • Schriftlich per Brief
  • Online über einen Antrag

Wenn Sie widersprechen, schützt das Ihre persönlichen Daten.

Weitere Infos und Angebote der Stadt Rosenheim

Die Stadt bietet auch Informationen zu Freizeit und Familie:

Aktuelle Neuigkeiten finden Sie auf Facebook, Instagram und LinkedIn.

Fazit

Der Schutz Ihrer Daten ist sehr wichtig.

Sie haben das Recht, der Datenweitergabe zu widersprechen.

So bestimmen Sie selbst, wer Ihre Daten bekommt.

Ein verantwortungsvoller Umgang mit Ihren Daten schützt Sie.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Rosenheim

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Veröffentlicht am: Mi, 22. Okt um 08:51 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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