Rosenheim: So schützen Sie Ihre Daten vor Weitergabe

Bürger können Widerspruch gegen Datenübermittlung an Behörden und Organisationen einlegen – persönlich, schriftlich oder online

Datenweitergabe nach Bundesmeldegesetz

Die Meldebehörden der Stadt Rosenheim übermitteln personenbezogene Daten etwa an Religionsgesellschaften, Parteien, Presse sowie an das Bundesamt für das Personalmanagement zur Bundeswehr-Info. Bürgerinnen und Bürger können gegen diese Datenübermittlungen Widerspruch einlegen.

Widerspruchsmöglichkeiten

Eine Übermittlungssperre lässt sich persönlich im Bürgeramt, schriftlich oder online beantragen, wodurch Betroffene die Kontrolle über ihre Daten zurückgewinnen.

Weiterführende Angebote

Aktuelle Infos und Serviceangebote sind außerdem auf den Social-Media-Kanälen der Stadt verfügbar.

Fazit

Der Widerspruch gegen Datenübermittlungen stärkt den Schutz persönlicher Informationen und ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern in Rosenheim, selbst zu entscheiden, wie ihre Daten genutzt werden.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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