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Bebauungsplan für Rosenheim beschlossen

Der Stadtrat hat einen neuen Plan gemacht.
Dieser Plan heißt Bebauungsplan Nr. 202.

Der Plan betrifft diese Grundstücke:

  • Üpferlingstraße 42, 44, 46
  • Hubertusstraße 29 und 31

Der Plan wurde am 28. Mai beschlossen.
Er zeigt, was gebaut wird und wie man alles anschließt.

Der Plan vom 3. September 2022 gilt jetzt.
Am 1. Juli 2025 wurde der Plan offiziell bekanntgemacht.

Was will der Plan erreichen?

Es sollen neue Wohnungen entstehen.
Dafür nutzt man vorhandene Flächen.

Das nennt man Nachverdichtung.
Das bedeutet: Mehr Häuser auf schon bebauten Flächen.

So werden keine neuen Flächen versiegelt.
Versiegeln heißt: Boden wird mit Beton oder Asphalt bedeckt.

Der Plan hilft der Umwelt und schafft Wohnraum.

Nachverdichtung – was heißt das?

Nachverdichtung heißt:
Auf bestehenden Flächen mit Gebäuden mehr bauen.

Das spart neue Flächen und schützt die Natur.

Wie können Sie die Pläne sehen?

Sie können die Pläne anschauen:

  • Im Stadtplanungsamt im Rathaus, Königstraße 24, 3. Stock
  • Im Internet auf der Webseite der Stadt Rosenheim

Der Link zur Webseite:
www.rosenheim.de/bebauungsplaene

Wann ist das Amt geöffnet?

Das Stadtplanungsamt hat diese Zeiten:

  • Montag bis Donnerstag: 8:00–12:30 Uhr und 14:00–17:00 Uhr
  • Freitag: 8:00–12:00 Uhr

Außerhalb der Zeiten gibt es Termine nach Absprache.

Warum ist der Plan wichtig?

Der Plan hilft, die Stadt besser zu gestalten.
Er nutzt vorhandene Flächen gut aus.
So bleiben Grünflächen erhalten.
Es gibt mehr Wohnungen ohne neuen Flächenverbrauch.

Kontakt

Stadtplanungsamt Rosenheim
Rathaus, Königstraße 24, 3. Stock

Sie können sich dort beraten lassen.
Auch individuelle Termine sind möglich.
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Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Rosenheim

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Veröffentlicht am: Do, 3. Jul um 11:40 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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