Rosenheim schafft neuen Wohnraum auf versiegelten Flächen

Stadtrat beschließt Bebauungsplan für nachhaltige Nachverdichtung in Üpferlingstraße und Hubertusstraße

Der Stadtrat beschloss am 28. Mai den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 202 für die Grundstücke Üpferlingstraße 42–46 sowie Hubertusstraße 29 und 31, der mit Veröffentlichung am 1. Juli 2025 rechtsverbindlich wird. Ziel ist eine Nachverdichtung auf versiegelten Flächen, um neuen Wohnraum nachhaltig zu schaffen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. Die zugehörigen Planunterlagen sind im Stadtplanungsamt sowie online einsehbar, Beratungstermine sind möglich. Damit stärkt Rosenheim die nachhaltige Stadtentwicklung und reagiert auf wachsenden Wohnraumbedarf.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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