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Informationen zur Kommunalwahl am 8. März

Die Stadt Rosenheim informiert über die Wahl.
Am 8. März ist die Kommunalwahl.

Sie können sich vorbereiten.
Dafür gibt es wichtige Fristen.

Wählerverzeichnis: Einsicht und Prüfung

Das Wählerverzeichnis liegt vom 16. bis 20. Februar aus.
Sie können dort Ihre Daten prüfen.

Was heißt Wählerverzeichnis?
Das ist eine Liste mit allen Wahlberechtigten.

Wenn Sie Fehler finden,
können Sie sich beim Wahlamt melden.
Das geht schriftlich oder direkt vor Ort.

Wichtig: Die Prüfung ist wichtig für Ihre Wahl.

Wer darf wählen?

Wählen dürfen Sie, wenn Sie:

  • Deutscher oder EU-Bürger sind,
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
  • seit mindestens zwei Monaten in Rosenheim wohnen.

Das bedeutet: Sie müssen am 8. Januar schon hier wohnen.

Wer nicht diese Bedingungen erfüllt, darf nicht wählen.

Briefwahl und Wahlschein

Sie können auch per Brief wählen.
Dafür brauchen Sie einen Wahlschein.

Sie müssen den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen bis Freitag vor der Wahl beantragen.

Wenn Sie krank sind oder es Ihnen schwerfällt, können Sie den Wahlschein sogar am Wahltag bis 15 Uhr beantragen.

Die Briefwahl ist eine bequeme Alternative zur Wahl im Wahllokal.

Wahlbenachrichtigung: Was tun, wenn Sie keine Karte bekommen?

Bekommen Sie bis zum 15. Februar keine Wahlbenachrichtigung?
Dann rufen Sie bitte beim Wahlamt an.

Hier ist die Telefonnummer:
08031 365-1364

Das Wahlamt hilft Ihnen gerne weiter.

Warum ist die Vorbereitung wichtig?

Nur wenn Ihre Daten im Wählerverzeichnis richtig sind
und Sie einen Wahlschein haben, dürfen Sie wählen.

Die Stadt Rosenheim bittet Sie, die Fristen einzuhalten.
Nutzen Sie Ihr Wahlrecht.

Mehr Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der Stadt.
Bei Fragen können Sie das Wahlamt kontaktieren.


Ende des Artikels.

Autor: Redaktion Rosenheim

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Veröffentlicht am: Di, 10. Feb um 10:09 Uhr

Hinweis: Dieser Text wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz übersetzt.

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