Kommunalwahl Rosenheim: Wählerverzeichnis jetzt prüfen!
Wahlberechtigte können bis 20. Februar ihre Daten einsehen – Briefwahl bis kurz vor dem 8. März möglichKommunalwahl Rosenheim: Wählerverzeichnis und Fristen
Die Stadt Rosenheim informiert zur Kommunalwahl am 8. März über wichtige Fristen: Vom 16. bis 20. Februar können Wahlberechtigte das Wählerverzeichnis einsehen und ihre Daten prüfen. Berechtigt zur Stimmabgabe sind deutsche und EU-Staatsangehörige ab 18 Jahren mit mindestens zweimonatigem Wohnsitz im Wahlgebiet.
Die Briefwahl kann bis Freitag vor der Wahl beantragt werden, in Ausnahmefällen auch noch am Wahltag bis 15 Uhr. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich umgehend beim Wahlamt melden (Tel. 08031 365-1364).