Integrationsratswahl 2025 in Rheine: Wer darf wählen?

Über 16.000 Wahlberechtigte informiert – Nachmeldungen bis 2. September möglich

Integrationsratswahl in Rheine am 14. September 2025

Über 16.000 Wahlberechtigte in Rheine haben bereits eine Wahlbenachrichtigung erhalten, das Wählerverzeichnis wird jedoch weiter ergänzt, besonders für eingebürgerte Personen ohne automatischen Melderegistereintrag. Wer sich wahlberechtigt sieht, aber keine Benachrichtigung erhielt, kann sich bis zum 2. September 2025 an die Stadt wenden oder online einen Antrag zur Eintragung stellen. Voraussetzung für die Wahlberechtigung sind unter anderem ein Mindestalter von 16 Jahren, rechtmäßiger Aufenthalt von mindestens einem Jahr sowie Hauptwohnsitz in Rheine.

Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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