Ravensburg erhöht Zweitwohnungssteuer bis 2030 deutlich

Steuer steigt von 10 auf 35 Prozent der Nettokaltmiete – Einnahmen fließen in Schulen, Infrastruktur und Kultur

Zweitwohnungssteuer in Ravensburg wird schrittweise erhöht

Der Gemeinderat Ravensburg hat beschlossen, die Zweitwohnungssteuer bis 2030 von derzeit 10 Prozent der Nettokaltmiete auf 35 Prozent zu steigern. Die Einnahmen sollen von rund 85.000 Euro auf etwa 200.000 Euro jährlich anwachsen und fließen in kommunale Angebote wie Schulen, Infrastruktur und Kultur. Ziel ist es auch, mehr Menschen zur Anmeldung ihres Hauptwohnsitzes in Ravensburg zu motivieren, um die kommunalen Landeszuweisungen zu erhöhen.

Betroffene und Ausnahmen

  • Zweitwohnungen, die mindestens sechs Monate genutzt werden, unterliegen der Steuer.
  • Steuerbefreit sind Studierende und Auszubildende, die weiterhin im elterlichen Haushalt wohnen.
  • Studierende mit gemeldetem Nebenwohnsitz in Ravensburg zahlen die Steuer, um eine Hauptwohnsitzverlagerung zu fördern.
  • Pflege-, Behinderteneinrichtungen und therapeutisch genutzte Unterkünfte öffentlicher Träger sind ebenfalls befreit.
Quellen, Änderungsprotokoll und sonstige Hinweise
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