Drohnenflug beim Rutenfest nur mit Genehmigung
Ravensburg erinnert an Sicherheitsregeln und Flugverbote in Menschenmengen und Nähe von RettungshubschraubernDie Stadt Ravensburg erinnert vor Großveranstaltungen wie dem Rutenfest an die geltenden Regeln für Drohnenflüge. Drohnen müssen vor dem Start angezeigt und versichert sein, erst dann wird eine behördliche Aufstiegserlaubnis erteilt. Flüge sind bei Menschenansammlungen sowie im 100-Meter-Umkreis von Bundesstraßen verboten, um die Sicherheit zu gewährleisten. Besonders sensibel ist die Lage durch den Einsatz von Rettungshubschraubern, deren Flüge durch Drohnen nicht behindert werden dürfen.